Regelgebühren / Anwaltskosten

Die Gebühren für eine anwaltliche Beratung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Neben dem Wert der Angelegenheit ist der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit (z. Bsp. außergerichtliche Tätigkeit oder zusätzliches gerichtliches Verfahren) maßgeblich. Im Einzelfall kann vereinbart werden, dass der Arbeitsaufwand des Anwalts zeitlich erfasst und mit einem vorher vereinbarten Stundensatz vergütet wird.

Dieser beläuft sich derzeit auf 220,00 € netto / Stunde, wobei die Abrechnung im 6-Minuten-Takt erfolgt.

Je nach Ausgang des Verfahrens kann der Gegner verpflichtet sein, Ihnen die Anwaltskosten zu erstatten.

Eine genaue Auskunft über die Ihnen entstehenden Kosten können wir lediglich anlässlich einer konkreten Beratung erteilen, da das Gebührenrecht der Rechtsanwälte sehr komplex ist und damit einfache Antworten nicht zulässt.